So geht's:
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So erstellen Sie einen Bewirtungsbeleg in 4 Schritten
Vom Foto der Restaurantrechnung bis zum exportfertigen, rechtssicheren Bewirtungsbeleg – der Bewirtungsbeleg Generator führt Sie in vier einfachen Schritten durch den gesamten Prozess.
Schritt 1: Rechnung scannen oder Datei beifügen
Scannen Sie die Restaurantrechnung oder fügen Sie eine Datei bei. Die integrierte Offline-OCR-Erkennung extrahiert die Daten automatisch und erzeugt Vorschläge für Restaurant, Rechnungsbetrag und Besuchsdatum. Schnell, genau und komplett ohne Internetverbindung.
Schritt 2: Daten bestätigen und ergänzen
Bestätigen oder passen Sie die automatisch erkannten Vorschläge an. Ergänzen Sie die bewirteten Personen und den konkreten Anlass der Bewirtung. Greifen Sie auf gespeicherte Stammdaten zurück oder legen Sie neue Einträge an.
Schritt 3: Digital unterschreiben
Prüfen Sie alle Angaben in der App. Erfassen Sie bei Bedarf Trinkgeld oder zusätzliche Notizen. Unterschreiben Sie anschließend digital direkt auf dem Beleg – manuell und rechtssicher.
Schritt 4: Beleg festschreiben und exportieren
Der Beleg wird automatisch festgeschrieben. Alle Bewirtungsbelege sind übersichtlich gespeichert und lassen sich durchsuchen sowie filtern. Exportieren Sie einzeln oder gesammelt als ZIP-Datei oder per Sammel-E-Mail-Anhang.
In 10 Sekunden: Vom Restaurant in die Buchhaltung
Bewirtungsbelege leicht gemacht. Über 150 kleine und mittelständische Unternehmen vertrauen auf den Bewirtungsbeleg Generator.
Preise
"eine gute App muss nicht teuer sein!"
Kostenlos testen: 0 € – bis zu 5 Belege kostenlos, kein Zeitlimit. App kennenlernen und unverbindlich testen, unverbindlicher Support inklusive.
Jahresplan: 9,99 € pro Jahr (entspricht 0,84 € pro Monat), ca. 58% günstiger als der Monatsplan. Unlimitierte Belegerstellung, alle Funktionen entsperrt, schneller Support inklusive.
Monatsabo: 1,99 € pro Monat, inkl. USt, flexibel kündbar. Unlimitierte Belegerstellung, alle Funktionen enthalten, Support inklusive.
Bewertungen
4,8 von 5 Sternen bei Google Play. 4,4 von 5 Sternen im App Store.
Was Nutzer sagen
"Eine App, die einfach tut, was sie soll! Belege sind im Handumdrehen erstellt und in die Buchhaltung versandt!" — Martin H.
"Angaben einfügen, Rechnung scannen, fertig – genau so muss es sein." — Susanne N.
"Spart mir richtig Zeit – ein Must-Have für kleine Unternehmer!" — Thorsten A.
"Großartige App mit minimalistischem Aufbau. Kein unnötiger Schnickschnack." — Jannick F.
"Super App zum fairen Preis!" — Pierre L.
"Einfach zu verstehen, sehr schnell einsetzbar!" — Marianne A.
"Perfektes Tool, um die Buchhaltung zu vereinfachen – zum kleinen Preis!" — Markus O.
"Top Support, antwortet innerhalb weniger Stunden!" — Juliane S.
Datenschutz, Rechtssicherheit und Vergleich zu anderen Apps
Einfache, intuitive Bedienung
Trotz aller Funktionen im Hintergrund bleibt die Bedienung bewusst einfach: Ein Beleg lässt sich in wenigen Klicks anlegen, häufig genutzte Restaurants, Anlässe und Teilnehmer werden gespeichert und beim nächsten Mal per Klick wiederverwendet. Nutzer:innen ohne Buchhaltungs-Vorkenntnisse kommen ohne Einarbeitung zurecht.
Datenverarbeitung: lokal statt Cloud
Der Bewirtungsbeleg Generator verarbeitet alle Belegdaten ausschließlich lokal auf dem Gerät. Es gibt keine Cloud-Anbindung und keine Serverspeicherung. Die integrierte Texterkennung (Offline-OCR) läuft vollständig auf dem Gerät selbst – Fotos und Belegdaten werden zu keinem Zeitpunkt an externe KI- oder Cloud-Dienste übermittelt.
Rechtssicherheit nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG
Ein steuerlich anerkannter Bewirtungsbeleg benötigt Ort, Datum, Anlass, Teilnehmer, Betrag und eine Unterschrift des Bewirtenden. Der Bewirtungsbeleg Generator fragt alle Pflichtangaben gezielt ab und verlangt vor Abschluss jedes Belegs eine manuelle, digitale Unterschrift.
Persönlicher Support
Anders als bei vielen vergleichbaren Apps gibt es bei Rückfragen direkten, persönlichen Support vom Entwicklungsteam – bis hin zu individuellen Calls bei technischen Problemen.
Häufige Fragen
Ist die App auch ohne Vorkenntnisse leicht zu bedienen? Ja. Die App ist auf wenige, klar geführte Schritte ausgelegt.
Sendet die App meine Belege an einen KI-Server? Nein. Die Texterkennung läuft offline auf dem Gerät.
Ist eine digitale Unterschrift für das Finanzamt Pflicht? Ja, nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG erforderlich, die App fordert sie bei jedem Beleg aktiv ein.
Was unterscheidet den Bewirtungsbeleg Generator von anderen Apps? Vor allem die einfache Bedienung, die lokale Datenverarbeitung ohne Cloud-Anbindung, die verpflichtende digitale Unterschrift, die transparenten Tarife und der persönliche Support.
Die App Bewirtungsbeleg Generator von Chromo Digital steht in keinem Zusammenhang zur Seite bewirtungsbeleg.net, welche cloud services und KI-Vorschläge verwendet!
Verfügbarkeit
Der Bewirtungsbeleg Generator ist im Apple App Store und bei Google Play kostenlos erhältlich.
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Rechtliche Grundlagen:
Bewirtungsbelege nach dem BMF-Schreiben vom 19.11.2025
Die gesetzlichen Pflichtangaben
(§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG)
Die steuerliche Anerkennung von Bewirtungskosten als Betriebsausgabe ist in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG geregelt.
Mit der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich zum 1.1.2025 hat das Bundesministerium der Finanzen die Nachweisführung neu gefasst: Das BMF-Schreiben vom 19.11.2025 (Az. IV C 6 – S 2145/00026/005/033, BStBl 2025 I S. 1938) ersetzt das bisherige Schreiben vom 30.6.2021 und gilt rückwirkend für alle Bewirtungen ab dem 1.1.2025. Wir zeigen hier transparent, welche Anforderungen daraus entstehen und wie der Bewirtungsbeleg Generator (BBG) sie konkret umsetzt.
Für den Betriebsausgabenabzug sind folgende Angaben zwingend erforderlich: Ort, Datum und Anlass der Bewirtung, Namen der teilnehmenden Personen, Höhe der Aufwendungen sowie die Unterschrift des Bewirtenden. Bei Rechnungen über 250 € ist zusätzlich der Name des Bewirtenden auf der Rechnung selbst erforderlich. Fehlt eine dieser Angaben oder lässt sich der Eigenbeleg der zugehörigen Bewirtungsrechnung nicht eindeutig zuordnen, sind die Nachweiserfordernisse nicht erfüllt – der Betriebsausgabenabzug ist dann zu versagen
Digitale Nachweisführung nach dem BMF-Schreiben
vom 19.11.2025
Das Schreiben konkretisiert, wie diese Nachweise digital erbracht werden können:
Die Bewirtungsrechnung kann digital übermittelt werden – als E-Rechnung nach § 14 Abs. 1 Satz 3 und 6 UStG oder als sonstige Rechnung in einem anderen elektronischen Format. Eine Rechnung in Papierform kann nachträglich digitalisiert werden (digitalisierte Bewirtungsrechnung).
Der erforderliche Eigenbeleg kann ebenfalls digital erstellt oder digitalisiert werden. Für die Autorisierung verlangt das BMF ausdrücklich eine elektronische Unterschrift oder eine elektronische Genehmigung der Angaben durch den Steuerpflichtigen. Die Angaben dürfen im Nachhinein nicht undokumentiert änderbar sein.
Eigenbeleg und Bewirtungsrechnung müssen eindeutig einander zugeordnet werden können – etwa durch Verweis, Index, Barcode oder eine Verknüpfung mit einem Dokumentenmanagementsystem. Diese Zuordnung sicherzustellen liegt in der Verantwortung des Steuerpflichtigen.
GoBD und Verfahrensdokumentation
Zusätzlich müssen die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD, BMF-Schreiben v. 28.11.2019, BStBl 2019 I S. 1269, zuletzt geändert durch BMF-Schreiben v. 14.7.2025) eingehalten werden. Die dabei angewandten Verfahren sind gemäß Rz. 151 ff. GoBD in einer Verfahrensdokumentation zu beschreiben. Diese Verfahrensdokumentation ist eine Pflicht des Steuerpflichtigen selbst und individuell auf dessen betriebliche Abläufe zugeschnitten – kein Softwareanbieter kann sie stellvertretend vollständig erstellen. Eine Herstellerdokumentation der eingesetzten Software ist jedoch ein wichtiger Baustein, um diese Verfahrensdokumentation korrekt auszufüllen.
So erfüllt der Bewirtungsbeleg Generator diese Anforderungen
Punkt für Punkt, entlang der oben genannten Vorgaben:
– Alle gesetzlichen Pflichtangaben (Ort, Datum, Anlass, Teilnehmer, Betrag) werden aktiv abgefragt, bevor ein Beleg abgeschlossen werden kann
– Die Restaurantrechnung wird gescannt und direkt mit dem Eigenbeleg verknüpft – die vom BMF geforderte eindeutige Zuordnung ist damit technisch sichergestellt
– Die Autorisierung erfolgt über eine manuelle, digitale Signatur mit Zeitstempel – die vom BMF geforderte elektronische Unterschrift
– Nach der Signatur wird der Beleg automatisch festgeschrieben; nachträgliche, undokumentierte Änderungen sind technisch ausgeschlossen
– Die Belege bleiben zusätzlich unveränderlich in der App selbst gespeichert und können im Bedarfsfall herangezogen werden – die eigentliche GoBD-Aufbewahrung erfolgt jedoch bewusst in der Buchführungssoftware Ihrer Kanzlei, wo sie organisatorisch hingehört
– Eine downloadbare Herstellerdokumentation beschreibt die Funktionsweise der App im Detail und unterstützt Sie dabei, Ihre eigene Verfahrensdokumentation korrekt auszufüllen
Warum der BBG bewusst ohne Cloud-Anbindung arbeitet
Belegdaten enthalten sensible Geschäftsinformationen. Viele digitale Lösungen verarbeiten solche Daten über Cloud-Infrastruktur, die häufig außerhalb der EU liegt – das schafft datenschutzrechtliche Abhängigkeiten, die für ein deutsches Unternehmen unnötig sind. Der BBG verzichtet deshalb bewusst auf jede Cloud-Anbindung: Alle Daten bleiben ausschließlich lokal auf dem Gerät. Für die anschließende Archivierung empfehlen wir, eine Buchführungssoftware mit Servern in Deutschland oder der EU zu nutzen (z. B. DATEV) – so bleibt die gesamte Prozesskette, von der Belegerstellung bis zur Aufbewahrung, im europäischen Rechtsraum.
Worauf Sie bei der Auswahl einer digitalen Lösung achten sollten
Anhand der oben genannten Vorgaben lassen sich digitale Bewirtungsbeleg-Lösungen objektiv einordnen. Sinnvolle Prüffragen sind: Wird eine echte elektronische Unterschrift oder Genehmigung verlangt, oder wird der Beleg automatisiert ohne aktive Bestätigung erzeugt? Werden die Angaben nach Abschluss unveränderlich festgeschrieben? Ist die Zuordnung zwischen Eigenbeleg und Rechnung eindeutig und nachvollziehbar? Liegt eine Herstellerdokumentation vor, die bei der eigenen Verfahrensdokumentation unterstützt? Diese Kriterien ergeben sich unmittelbar aus dem BMF-Schreiben vom 19.11.2025 und lassen sich anhand des oben verlinkten Originaltexts jederzeit selbst nachprüfen.
Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar.
Im Einzelfall muss ein Steuerberater herbeigezogen werden.

